Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Rege- lung der Wohnungsvermittlung“ tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Neu gefasst wurde u.a. das Widerrufs- recht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen.

Nach § 356 Abs. 1 BGB (n.F.) kann der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Un- ternehmers auszufüllen und zu übermitteln.

Hierzu kann der Unternehmer zukünftig auf seiner Webseite nachstehendes Muster-Formular einbin- den:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.

    Beachten Sie: Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch und füllt er dieses Formular on- line aus, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (also z.B. per E-Mail) bestätigen.