Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Rege- lung der Wohnungsvermittlung“ tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Neu gefasst wurde u.a. das Widerrufs- recht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen.
Nach § 356 Abs. 1 BGB (n.F.) kann der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Un- ternehmers auszufüllen und zu übermitteln.
Hierzu kann der Unternehmer zukünftig auf seiner Webseite nachstehendes Muster-Formular einbin- den:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Beachten Sie: Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch und füllt er dieses Formular on- line aus, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (also z.B. per E-Mail) bestätigen.